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Familie mit Opa und Oma

Sorgerechtsverfügung

Doppelt Leidtragend muss nicht sein...

Es ist ein schwieriges Thema für Eltern, mit dem man sich ungerne befassen möchte: Wohin sollen unsere Kinder, wenn uns beiden etwas passiert? Ein grausiger Gedanke und dennoch so wichtig für die Zukunft Ihrer (noch minderjährigen) Kinder.

Sterben beide Eltern, beispielsweise bei einem gemeinsamen Autounfall, wird das minderjährige Kind augenblicklich zur Vollwaise. Das Sorgerecht muss dann "neu vergeben" werden und geht nicht automatisch auf die nächsten Verwandten oder den Taufpaten über. Vielmehr wird sich ein Gericht gemeinsam mit dem Jugendamt auf die Suche nach einem geeigneten Vormund machen. Unter Umständen können dabei wildfremde Menschen ausgewählt werden. Daher sollten Sie sich mit diesem unangenehmen Thema zugunsten Ihrer Kinder beschäftigen. Wem möchten Sie das Sorgerecht nach Ihrem Tod übertragen?

Merkblatt

für D.A.S. Rechtsschutzkunden der ERGO

Hier finden Sie ein Merkblatt zur Sorgerechtsverfügung.

Tipp

Zunächst einmal gibt es einen Unterschied zwischen einer Sorgerechtsverfügung und einer Sorgerechtsvollmacht:

Mit einer Sorgerechtsverfügung haben Sie als Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach Ihrem Tod die Vormundschaft für Ihre minderjährigen Kinder bekommen soll.

Eine Sorgerechtsvollmacht zielt auf den Zeitraum ab, in dem Sie zu Lebzeiten handlungsunfähig wären, beispielsweise durchgesundheitliche dauerhafte Einschränkungen nach Unfall oder Erkrankung. Das Gesetz bietet hierfür keine ausdrückliche Regelung. Nach überwiegender Ansicht können Sie als geschäftsfähige Eltern einen Dritten durch Vollmacht in Sorgerechtsangelegenheiten einsetzen. Damit haben Sie das Sorgerecht nicht übertragen aber jemanden dazu bevollmächtigt. 

Bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung muss dennoch ein Gericht darüber entscheiden, ob die von Ihnen benannte Person als Vormund geeignet ist. Das Gericht kann von Ihrer Verfügung aber nur dann abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen.

Haben Sie hingegen keine Sorgerechtsverfügung getroffen, muss ein Gericht anhand der Aktenlage festlegen, was das Beste für Ihr Kind ist. Eine schwierige Entscheidung, denn der Richter kennt Ihr Kind nicht. Er wird ein Gutachten einholen und sich mit dem Jugendamt beratschlagen um nach dem Kindeswohl entscheiden zu können.  

Erstellen einer Sorgerechtsverfügung

SorgerechtsverfügungSie können mit der Sorgerechtsverfügung nicht nur Personen für die Betreuung Ihrer Kinder benennen, sondern auch Personen explizit von einer Vormundschaft ausschließen. Darüber hinaus können (und sollten) Sie Ersatzpersonen benennen,  falls die ursprünglich benannte Person unvorhergesehen ausfällt.
Bevor Sie einen Vormund in Ihrer Sorgerechtsverfügung benennen, sollten Sie mit diesem darüber sprechen und ihn informieren, dass Sie vorhaben Ihn als Vormund für Ihre Kinder einzusetzen. Für den Fall, dass Sie mehrere Kinder haben ist es auch sinnvoll zu besprechen, ob sich die Person Ihrer Wahl bereit erklären würde mehrere Kinder in ihren Haushalt aufzunehmen. Damit die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben, sollten Sie Ihre Sorgerechtsverfügung jedes Jahr aktualisieren und sie den sich verändernden Umständen anpassen.

Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können sich einer bestehenden Sorgerechtsverfügung widersetzen.

Tipp

Eine Sorgerechtsverfügung ist auch kombinierbar. Die erste Wahl für das Alltagsleben Ihrer Kinder muss ja nicht gleichzeitig ein Finanzprofi sein. Neben der Benennung eines Vormundes können Sie theoretisch eine andere Person als für die Vermögenssorge Ihrer Kinder einsetzen.

Aufbewahrung

Geben Sie die Verfügung der Person, die Sie benannt haben und behalten Sie selbst eine Kopie. Sie können eine Sorgerechtsverfügung auch wie ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegen.

Form

Eine Sorgerechtsverfügung ist stets handschriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben. Für Ehepaare genügt eine gemeinschaftliche Verfügung, die Sie beide handschriftlich unterzeichnen.

 

Musterformulierung

Für den Fall, dass ich ..... (Mutter Vorname,Nachname/ Vater Vorname,Nachname) oder das wir .... (Eltern gemeinschaftlich, beide benannt), Geburtsdatum, Geburtsort    wohnhaft in ...... (Straße Hausnummer, PLZ Ort)

die elterliche Sorge für mein/unser Kind / meine/unsere Kinder

 

............... Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, wohnhaft in: Straße, PLZ, Ort

............... Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, wohnhaft in: Straße, PLZ,Ort

nicht mehr ausüben kann (können), treffe ich (treffen wir) dafür nachfolgende Sorgerechtsverfügung:

Für die Personensorge benenne ich (benennen wir):.........................  Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, wohnhaft in: Straße, PLZ, Ort, Telefon,

Für die Vermögenssorge benenne ich (benennen wir):
.......................... Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, wohnhaft in: Straße, PLZ, Ort, Telefon,

Ersatzweise, für den Fall, dass die zuvor benannte Person / die zuvor benannten Personen die Sorge nicht ausüben können, benenne ich ..............Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, wohnhaft in: Straße, PLZ, Ort, Telefon, zum Ersatzbevollmächtigten.

Ort, Datum

Unterschrift

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei