Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Patientenverfügung".
Was ist eine Patientenverfügung?
Ein privatschriftliches Dokument, in dem Sie Regelungen zu Ihrer medizinischen Behandlung für den Fall treffen, dass Sie durch Krankheit, Alter oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, über Ihr Schicksal selbst zu entscheiden. Sie können darüber hinaus bestimmen, ob, wann und wie lebensverlängernde Maßnahmen bei einer aussichtslosen Erkrankung unterlassen oder beendet werden sollen. Wichtig hierbei ist, dass Sie auch klar und deutlich die Art der lebensverlängernden Maßnahme benennen.
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In welchem Verhältnis stehen Patientenverfügung und Organspende?
Sie können in Ihrer Patientenverfügung auch Ihre Wünsche zur Organspende niederschreiben, z.B. ob Sie im Falle Ihres Todes Ihre Organe oder bestimmte Organe für Transplantationen zur Verfügung stellen. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass eine Organspende medizinische Maßnahmen erfordert, die vielleicht im Widerspruch zu Ihren anderen Regelungen stehen. Schließlich muss der Spender solange am Leben erhalten werden, bis die Organentnahme möglich ist. Auch die Medikamentengabe und die künstliche Ernährung müssen darauf abgestimmt werden, die Organe funktionsfähig zu erhalten. Zu empfehlen ist übrigens die Anfertigung einer speziellen Organspendeverfügung. Hier können Sie formlos niederschreiben, ob Sie eine Organspende gutheißen oder nicht. Wenn Sie keine derartige Verfügung anfertigen, können Ihre Organe mit Zustimmung Ihrer Angehörigen transplantiert werden.
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Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?
Ja, und zwar jederzeit. Aber Vorsicht: Wenn Sie erst einmal so krank sind, dass Sie sich dazu nicht mehr äußern können, ist es zu spät. Zwar soll der Arzt bei Zweifeln nachprüfen, ob Sie immer noch zu Ihrer Patientenverfügung stehen. Dies kann sogar durch Nachfrage des Arztes mit einem Augenzwinkern als "Ja" oder "Nein" geklärt werden. Wenn jedoch kein Anlass für Zweifel besteht, wird vielleicht niemand mehr danach fragen. Dann geht das Risiko, dass etwas passiert, was Sie nicht (mehr) wünschen, zu Ihren Lasten. Bei ernsten Erkrankungen muss dies also rechtzeitig überlegt werden.
Grundsätzlich sollten Sie auch als gesunder Mensch in regelmäßigen Zeitabständen Ihre Patientenverfügung überdenken und sie entweder neu unterschreiben oder sie vernichten und eine neue anfertigen. So bleiben Ihre Wünsche aktuell.
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