Bestattungsverfügung - Was ist das?
Durch eine Bestattungsverfügung haben Sie die Möglichkeit Ihren Angehörigen genauestens Ihre Wünsche für Ihre Bestattung mitzuteilen. Sie bestimmen damit bindend, was mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Wenn keine Bestattungsverfügung existiert, entscheiden die nächsten Angehörigen über die Art und Weise Ihrer Bestattung.
Möchten Sie eine Feuerbestattung oder das bestimmte Musik auf Ihrer Beerdigung gespielt wird? Teilen Sie all dies Ihren Angehörigen mit, sie werden es Ihnen danken. Die meisten Angehörigen sind nach einem Trauerfall mit den eigenen Gefühlen beschäftigt und froh, wenn eine genaue Regelung für die Bestattung vorhanden ist.
Oder aber Sie haben zu Ihrer engeren Familie keinen Kontakt? Dennoch müssen die Angehörigen die Bestattung organisieren. Dann ist es möglicherweise sinnvoll ihnen mitzuteilen, was Sie gerne hätten.
Tipp
In Deutschland herrscht eine Bestattungspflicht. Diese ist gesetzlich durch die einzelnen Bundesländer geregelt und verpflichtet jeweils die nächsten Angehörigen des Verstorbenen zur Durchführung der Leichenschau und zur Bestattung. Die Bestattung beinhaltet die Einsargung, die Beförderung zum Friedhof oder Krematorium sowie die Grabwahl und Beisetzung innerhalb einer durch Gesetz bestimmten Frist. Die Kosten für die Bestattung haben die Erben zu tragen.
Die Kosten
Zu den Kosten für eine Bestattung gehören:

- - Totenschein (wird vom Arzt, der den Totenschein ausstellt nach GOÄ abgerechnet)
- - Sarg / Urne
- - Sterbeurkunden
- - Friedhofsgebühren / Krematorium
- - Trauerfeier
- - Grabstein
- - Blumenschmuck
- - Grabpflege
Die Kosten für eine Bestattung sind sehr unterschiedlich und abhängig davon, welche Art der Bestattung Sie wählen. Durch eine Sterbegeldversicherung können Sie die Kosten für die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten ansparen und nehmen damit Ihren Angehörigen die finanzielle Belastung. Eine Sterbegeldversicherung gewährleistet zudem, dass Ihre Vorstellungen nicht an einer finanziellen Hürde der Angehörigen scheitert.
Tipp
Sie könne auch alles vorab regeln und bereits bezahlen: mit einem Vorsorgevertrag beim Bestatter "kaufen" sie quasi bereits Ihre Beerdigung ein, genau nach Ihren Vorstellungen. Bezahlt wird entweder durch ein Sperrkonto, eine Sterbegeldversicherung oder mittels der Verwaltung des Geldes durch eine Treuhandgesellschaft.
Form
Gesetzliche Vorgaben über die Form einer Bestattungsverfügung gibt es nicht. Um die Echtheit des Dokuments zu unterstreichen ist es aber sicherlich von Vorteil, die Bestattungsverfügung handschriftlich aufzusetzen. Falls Sie sich zu einer Verfügung in gedruckter Form entscheiden, ist es ratsam die Echtheit des Dokuments von Ihrem Hausarzt bestätigen zu lassen.
Einige Eckpunkte zur Gliederung der Bestattungsverfügung haben wir Ihnen im folgenden zusammengestellt:

- - Überschrift "Bestattungsverfügung", "Verfügung für meine Bestattung" oder ähnliches.
- - Beginnen Sie den Text mit "Ich, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort" um Verwechslungen zu vermeiden.
- - Beschreiben Sie anschließend detailliert Ihre Wünsche Ihre Bestattung betreffend, machen Sie Angaben zur Bestattungsart und zum Bestattungsort, den Sie sich vorstellen.
- - Enden sollten Sie mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift
Tipp
Regeln Sie Ihre Bestattungsverfügung in einem separaten Dokument - nicht gemeinsam mit Ihrem Testament. Die Bestattung findet in der Regel sehr zeitnah nach dem Todesfall statt. Das Testament wird im Normalfall erst einige Wochen später eröffnet.
Inhalt
Wie bereits bei der Form der Bestattungsverfügung ausgeführt, sollten Sie sich detaillierte Gedanken zur Art und zum Ablauf Ihrer Bestattung machen und diese dann zu Papier bringen. Sie sind aber nicht verpflichtet, jedes Detail zu planen. Wenn Sie zum Beispiel zum Thema Blumenschmuck keine Regelung treffen möchten, dann lassen Sie dies einfach weg oder verfügen Sie, dass die Auswahl durch die Angehörigen erfolgen soll. In Ihrer Bestattungsverfügung können Sie eine oder mehreren Personen bestimmen, die sich um die Organisation Ihrer Beerdigung kümmern sollen. Es ist ratsam diese Person im Vorfeld darüber zu informieren, dass Sie sie in der Bestattungsverfügung erwähnt haben. Vielleicht besprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen, ob diese sich ein Grab wünschen, welches sie besuchen können um dort zu trauern, oder wo Ihr Grab sein soll, falls die Familie nicht am selben Ort wohnt. All dies kann dann Bestandteil Ihrer Verfügung werden.
Hier haben wir einige Punkte für Sie, zu denen Sie sich in Ihrer Bestattungsverfügung äußern könnten:

- - Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung)
- - Art des Grabsteins, Inschrift
- - Trauerfeier, Trauerredner, Musik
- - Gäste auf der Trauerfeier
- - Blumenschmuck / Grabschmuck / Grabpflege
- - Grabstelle (besonderer Friedhof oder Familiengrab)
- - Person, die im Falle von Unklarheiten oder offenen Punkten entscheiden soll
- - Sterbegeldversicherung vorhanden, wenn ja bei welcher Gesellschaft
Gut zu wissen
Nicht alles ist erlaubt: Sie können die Art Ihrer Bestattung frei wählen, nicht bestimmen hingegen dürfen Sie, dass Ihre sterblichen Überreste außerhalb eines Friedhofs begraben werden sollen. In Deutschland herrscht Friedhofszwang, für Urnen gibt es streng geregelte Ausnahmen. Die Urne zu Hause aufzubewahren ist allerdings verboten.
Aufbewahrung

Jede noch so gut überlegte Bestattungsverfügung ist nutzlos, wenn Sie von den Angehörigen nicht gefunden wird. Daher sollten Sie bei der Wahl des Aufbewahrungsortes vor allem daran denken, dass die Bestattungsverfügung leicht gefunden werden kann. Sie können Ihre Verfügung auch direkt an die Verwandten geben, die Ihre Bestattung einmal organisieren werden. Falls Sie keinen Kontakt mit Ihren Angehörigen haben, empfiehlt es sich, das Dokument beispielsweise in einem Ordner zusammen mit anderen wichtigen Versicherungsdokumenten und Ihrer Geburtsurkunde aufzubewahren. Sie können die Bestattungsverfügung aber auch beim Pfarramt, Ihrem Hausarzt oder bei dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegen.