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Haus mit Hand

Schenkung

2.07.2019

Formen der Schenkung

Die Verteilung des Erbes zu Lebzeiten nennt man eine vorweggenommene Erbfolge. Meist erfolgt diese Weitergabe von Geld, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten unentgeltlich und damit als Schenkung.

Mustervertrag
für D.A.S. Rechtsschutzkunden der Ergo

Finden Sie hier einen Mustervertrag zur Schenkung.

Bei der Schenkung ist zwischen der so genannten Handschenkung und der Vertragsschen­kung zu unterscheiden.

  • Bei der Handschenkung wird die Zuwendung sofort voll­zogen, das heißt, das Eigentum am geschenkten Gegenstand sofort übertragen. Der Eigentümer übergibt die Sache direkt dem Beschenkten. Typi­sche Beispiele sind Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke. Die Handschenkung be­darf keiner besonderen Form.
  • Bei der Ver­trags­schenkung verpflichtet sich der Schenker, dem Be­schenkten eine unentgeltliche Zuwendung zu machen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Schenker verspricht, dem Vertragspartner seine Briefmarken­samm­­lung zu schenken. Ein Schenkungsversprechen in dieser Form bedarf der nota­riellen Beurkundung. Wenn die Zuwendung allerdings vollzogen, der Schenkungsgegenstand dem Beschenkten also übereignet wurde, ist die Schenkung auch ohne notarielle Beurkundung wirksam. Bei Grundstücksschenkungen ist ne­ben der no­ta­riellen Beurkundung auch die Eintragung im Grundbuch erforder­lich. Bei Grundstücksschenkungen kann auf einen Notar nicht verzichtet werden.

Wir haben Ihnen einen Mustervertrag zur Schenkung vorformuliert.

Rückforderung und Widerruf der Schenkung

Ihr Lebensabend entwickelt sich plötzlich doch anders als geplant: Können Sie dann einen Teil der Schenkung wieder zurückholen? Ja, aber nur unter gewissen Umständen.

Rückforderung wegen Notbedarf des Schenkers
Soweit Sie als Schenker nach Vollziehung der Schenkung Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können oder Sie ge­set­­zliche Unterhaltspflichten gegenüber Verwandten oder dem Ehegatten nicht erfüllen können, greift das Rückforderungsrecht. Der Beschenkte kann die Herausgabe allerdings durch die Zahlung des für den Unterhalt erfor­derlichen Betrags abwenden. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn Sie Ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben oder wenn zum Zeitpunkt des Eintritts Ihrer Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre verstrichen sind.

Widerruf bei "grobem Undank" des Beschenkten
Als Schenker können Sie sich durch Widerruf von der Schenkung lösen, wenn sich der Be­schenkte durch eine schwere Verfehlung gegen Sie oder einen Ihrer nahen Ange­hörigen "groben Undanks" schuldig gemacht hat. Im Falle des Widerrufs können Sie die Herausgabe der Schenkung verlangen. Ausgeschlossen ist der Widerruf, wenn Sie dem Beschenkten verziehen haben oder wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem Sie von Ihrem Widerrufsrecht Kenntnis erlangt haben, ein Jahr verstrichen ist.

Tipp

Mit einer Schenkung verlieren Sie das Eigentum an der Sache. Eine Rück­forderung oder ein Widerruf kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Deshalb kann es sinn­voll sein, dass Sie sich im Schenkungsvertrag vertragliche Rückforderungsrechte vorbe­hal­ten. Bei größeren Vermögensteilen empfiehlt sich dringend eine Beratung durch einen Notar, einen Anwalt und einen Steuerberater.

Rückforderung der Schenkung durch das Sozialamt

Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält nur derje­ni­ge, der sich nicht selbst helfen kann. Bevor Leistungen vom Staat gewährt werden, muss der Be­troffene versuchen, alle sonstigen Ansprüche, die ihm gegebenenfalls zustehen, zu rea­li­sieren. In diesem Zusammenhang müssen auch Ansprüche gegenüber anderen Personen geltend machen. Das kann dann auch Ihre gut gemeinte Schenkung treffen. Der Träger der Sozialhilfe kann Ansprüche des Hilfeempfängers gegen Dritte auf sich überleiten.

Daher sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie ihr Vermögen an Personen verschenken, die Sozialhilfe oder eine Grundsicherung erhalten. Möglichkeiten gibt es natürlich: Es gelten die selben Regeln wie bei der Vererbung an verschuldete Personen.

Rückforderung des Sozialamts wegen Notbedarfs des Schenkers

Große praktische Bedeutung hat heute der Rückforderungsanspruch zur Deckung des Not­bedarfs des verarmten Schenkers. Damit soll der Schenker wieder in die Lage versetzt werden, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten und nicht von staatlichen Hilfen abhängig zu sein. Der Sozialhilfeträger kann den Anspruch auf Rückforderung der Schenkung auf sich überleiten. Damit wird der Hilfeträger Inhaber des Anspruchs. Ist wie beispielsweise bei einem Grundstück der Schenkungsgegenstand nicht teilbar, so kann der Hilfeträger vom Beschenkten Zahlung von Wertersatz ver­langen.

Tipp

Der Anspruch auf Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Eintritts der Be­dürf­tigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre ver­gangen sind.

Keine Ausgleichspflicht unter den Nachkommen

Bei gesetzlicher Erbfolge ist unter Nachkommen (z.B. Kinder) eine Schenkung bei der Auseinander­setzung des Nachlasses nicht auszugleichen, sofern der Erblasser bei der Zuwendung nichts anderes bestimmt hat. Wollen Sie als Erblasser eine andere Regelung, sollten Sie im Schenkungsvertrag eine Pflicht zur Ausgleichszahlung regeln.

Wichtige Vorschriften

§ 516 BGB Schenkung 

§ 518 BGB Form des Schenkungsversprechens

§ 528 BGB Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

§ 529 BGB Ausschluss des Rückforderungsanspruchs

§ 530 BGB Widerruf der Schenkung

§ 531 BGB Widerrufserklärung

§ 532 BGB Ausschluss des Widerrufs

 

 

 

 

 

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Kontakt

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