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Nutzungsvorbehalt

Nutzungsvorbehalte als Gegenleistung im Übergabevertrag

2.07.2019

Nießbrauch, Wohnungsrecht und Wohnrecht gewähren Verfügungs- und Nutzungsrechte

Sofern Sie zu Lebzeiten über Ihr Vermögen Verfügungen treffen, gehen Sie das Risiko ein, dass Vermögenswerte Ihrem Verfügungs- und Nutzungsrecht entzogen werden. In diesem Zusammenhang gilt es, Ihre Interessen zu wahren, indem Sie im Überga­be­vertrag Nutzungsvorbehalte vereinbaren. 

Beispiel: Sie wollen ein Haus auf Ihren Sohn übertragen, möchten aber noch weiter darin leben und die Mieteinnahmen für sich verbrauchen.

Als Nutzungsvorbehalte kommen insbesondere

in Betracht.

Beantworten Sie sich die Fragen aus der nachfolgenden Checkliste und entscheiden Sie dann mit Ihrem Anwalt oder Notar, wie Sie die Nutzungsrechte im Übergabevertrag ausgestalten.

Checkliste: Welches Nutzungsrecht ist für Sie das Passende?

Für welche Räume wollen Sie sich ein Nutzungsrecht vorbehalten?

Wollen Sie auch gemeinschaftliche Anlagen (z.B. den Garten) nutzen?

Welche Personen wollen Sie in die Wohnung aufnehmen?

Wer soll die Unterhaltungskosten tragen?

Wer soll notwendige Schönheitsreparaturen übernehmen?

Wer soll die Betriebskosten tragen?

Wollen Sie sich das Recht vorbehalten, die Wohnung (gegen Entgelt) zu vermie­ten?

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei