Keine alltägliche Situation und dennoch wird nun Ihr kühler Kopf benötigt. Nach einem Trauerfall sind einige Dinge zu erledigen, die Bürokratie mit Behörden und Versicherungen macht auch vor dem Tod keinen Halt. Wir haben Ihnen daher eine Checkliste erstellt, damit Sie sich einen Überblick machen können, was trotz Trauerfall erledigt werden muss.
Checkliste:
Totenschein ausstellen lassen
Ist Ihr Angehöriger Zuhause verstorben? In diesem Fall müssen Sie einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt.
Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus verstorben? Dann wird der Totenschein automatisch im Krankenhaus ausgestellt, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Den Totenschein brauchen Sie um später beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Es hilft Ihnen bei der Auswahl des Sarges, der Planung der Beerdigung, dem Blumenschmuck, und den Todesanzeigen.
Zu unterscheiden ist hier die Bestattungspflicht von der Kostentragungspflicht. Verpflichtet die Bestattung zu organisieren sind die nächsten Angehörigen. Kostentragungspflichtig sind die Erben. Es kann daher also sein, dass ein nächster Angehöriger zwar verpflichtet ist die Beerdigung zu organisieren, aber kein Erbe geworden ist und daher die Kosten nicht tragen muss.
Falls derjenige, der die Kosten der Beerdigung tragen muss, für diese nicht aufkommen kann, trägt das Sozialamt die Beerdigungskosten.
Verwandte und Freunde informieren
Vermieter informieren
Wichtig zu wissen ist, dass der Ehepartner von Gesetzes Wegen automatisch in den Mietvertrag eintritt, wenn er diesen nicht innerhalb von 4 Wochen widerruft.
Achtung: Falls minderjährige Kinder mit Ihnen in der gemeinsamen Wohnung gelebt haben und Sie nach dem Ableben Ihres Ehepartners nicht in der Wohnung bleiben möchten, müssen Sie auch für Ihre minderjährigen Kinder den Eintritt in den Mietvertrag widerrufen.
Wenn niemand automatisch in den Mietvertrag eintritt (weil der Erblasser alleine gewohnt hat), werden die Erben automatisch Mieter. Sie haben dann (wie der Vermieter auch) ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Arbeitgeber informieren
Soweit der Verstorbene noch berufstätig war, sollten Sie den Arbeitgeber informieren. Es ist auch anzuraten, Ihren eigenen Arbeitgeber zu informieren, um Sonderurlaub zu beantragen.
Sterbeurkunde beantragen
Beantragt werden muss die Sterbeurkunde beim Standesamt unter Vorlage des Totenscheins spätestens am 3. Werktag nach dem Ableben. Für die Beantragung benötigen Sie:
- dem Totenschein
- den Personalausweis des Verstorbenen
- die Geburtsurkunde / die Heiratsurkunde (falls vorhanden) / bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
Tipp: Sie sollten gleich mehrere Exemplare besorgen, diese werden Sie brauchen!
Testament vorhanden?
Sie sollten sich nach dem Ableben Ihres Angehörigen auf die Suche nach einem Testament machen. Falls Sie fündig werden, müssen Sie das Testament beim Nachlassgericht abgeben. Das ist Ihre gesetzliche Pflicht. Abzugeben sind auch ungültige Dokumente, wie beispielsweise zerrissene, oder nicht handgeschriebene Testamente.
Das OLG Köln hat in einem neuen Urteil entschieden, wie mit der Situation umzugehen ist, wenn ein Testament nicht mehr auffindbar ist, Sie sich aber sicher sind, dass ein solches existiert hat:
Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig. Vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden. Es besteht im Fall der Unauffindbarkeit eines Testaments auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gemäß § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist. (OLG Köln 2 WX 261/18)
Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Verstorbenen.
Sollte der Erblasser sein Testament beim Notar oder bei Gericht hinterlegt haben, werden Sie automatisch angeschrieben und müssen sich um nichts kümmern.
Das Nachlassgericht kümmert sich um die Testamentseröffnung und stellt auf Antrag hin auch den Erbschein aus. Diese Ausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Bitte überlegen Sie gut, ob Sie das Erbe annehmen möchten, bevor Sie den Erbschein beantragen. Die Beantragung wird als Annahme verstanden.
Rentenkasse und Finanzamt informieren
Bankkonto im Erbfall
Gegenüber der Bank können Sie sich als Erbe nur durch Erbschein ausweisen. Dieser wird durch das Nachlassgericht ausgestellt, kann aber einige Wochen dauern. Daher ist es schwierig in der Zwischenzeit über das Geld zu verfügen. Hat der Kontoinhaber zu Lebzeiten eine Vollmacht ausgestellt oder existiert eine notarielle Vorsorgevollmacht, können Sie sich dadurch der Bank gegenüber legitimieren.
Versicherung des Verstorbenen informieren
Dabei gilt grundsätzlich: Handeln Sie schnell! Viele Versicherungen haben in ihren Geschäftsbedingungen geregelt, dass der Tod des Versicherungsnehmers binnen 24 bis 48 Stunden mitgeteilt werden muss. Für die einzelnen Versicherungen gilt Folgendes:
Unfallversicherung= erlischt in der Regel mit dem Tod des Versicherungsnehmers
Krankenversicherung= erlischt bei Tod des Versicherungsnehmers
Haftpflicht= erlischt bei Tod des Versicherungsnehmers
Hausrat= im Normalfall ist der Hausrat des Verstorbenen noch 2 Monate über dessen Tod hinaus durch die Versicherung abgesichert
Kraftfahrzeugversicherung = versichert ist nicht der Mensch, sondern das Fahrzeug. Derjenige, der Erbe des Fahrzeugs wird, übernimmt automatisch die Versicherung. Ein Musterschreiben zur Abmeldung des PKWs bei der Versicherung haben wir für Sie erstellt.