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Unternehmertestament

2.07.2019

Vererben eines Unternehmens

Für viele Unternehmer ist ihre Firma wie ein "Baby". Man hat ihm anfangs das Laufen gelernt und beobachtet jede neue Entwicklung mit Entzücken. Zudem kommt ein gewisser Stolz hinzu, wenn sich das Unternehmen prächtig entwickelt. Darüber hinaus verbringen Unternehmer sehr viel Zeit mit dem Aufbau und dem - hoffentlich florierendem - Alltagsgeschäft. Umso unverständlicher eigentlich, warum die Nachfolge oftmals nicht oder nur lückenhaft geregelt wird.

Gerade für Unternehmer gilt: Messen Sie Ihrem Testament größtmögliche Bedeutung zu. Eine Unternehmensnachfolge zu regeln ist nicht immer einfach, aber zwingend erforderlich! Oftmals ist die traurige Folge eines lückenhaften Testaments die Insolvenz des Unternehmens.

Zugegebenermaßen ist ein Unternehmenstestament nicht die einfachste Form der letztwilligen Verfügung. Wir möchten Ihnen daher nur einen groben Überblick vermittelt, auf was Sie achten müssen, raten Ihnen aber in komplizierten Fällen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Inhalt des Unternehmertestaments

Erbeinsetzung

Die zentrale Frage, die Sie sich als Unternehmer stellen müssen, ist: Wer kommt zur Fortführung meines Unternehmens als mein Nachfolger in Frage?

UnternehmertestamentDie Einsetzung des Ehepartners zum Alleinerben ist im privaten Bereich üblich und durchaus sinnvoll. Im geschäftlichen Bereich sieht der Fall hingegen ganz anders aus. Fragen Sie sich daher: Wird die Einsetzung meines Ehepartners als Alleinerbe den Bedürfnissen meiner Firma nach einer neuen Unternehmensführung gerecht? Überprüfen Sie Ihre Ansicht alle paar Jahre wieder. Auch Ihr Ehegatte wird älter. Möglicherweise ist er zum Zeitpunkt Ihres Ablebens schon zu alt um das Unternehmen weiterzuführen.

Die finanzielle Absicherung der Familie kann auch im Unternehmertestament anders geregelt werden, als durch die Einsetzung zum Alleinerben. Sie können Ihren Ehepartner beispielsweise aus privaten Mitteln entsprechend versorgen. Möglich ist es auch, dem Überlebenden eine monatliche Rente aus dem Gewinn des Unternehmens auszahlen zu lassen.

Abstimmung des Testaments mit dem Gesellschaftervertrag

UnternehmertestamentWichtig ist, dass Sie sich bei der Wahl Ihrer Erben an den bestehenden Gesellschaftervertrag halten. Im Gesellschaftsvertrag sind meist Nachfolgerregelungen eingearbeitet. Diese dürfen Sie bei der Wahl Ihrer Erben und dem Wortlaut Ihres Testaments keinesfalls außer Acht lassen. Damit es nicht zu Auslegungsproblemen Ihres Testaments kommt, ist es wichtig, dass Sie in Ihrem letzten Willen genau angeben, welche Rechtsstellung dem Erben zukommen soll. Eine ungenaue Formulierung Ihres Testaments, die im schlimmsten Fall auch noch dem Gesellschaftervertrag widerspricht, führt mit Sicherheit zu Streitigkeiten um Ihr Erbe und gefährdet das Unternehmen.

Veränderungen bedenken und berücksichtigen

Unternehmertestament

 

Wenn Sie Ihr Testament einmal gemacht haben, können Sie sich entspannt zurück lehnen, mit dem guten Gefühl alles geregelt zu haben. Na, nicht ganz: Gerade bei Unternehmen, die sich im ständigen Wandel befinden, ist es notwendig, das Testament in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität hin zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

 

Einsetzung einer Erbengemeinschaft

Möchten Sie mehreren Personen Ihr Unternehmen hinterlassen?

UnternehmertestamentDann ist eine Erbengemeinschaft Ihre Lösung. Allerdings ist mit dieser ganz besondere Vorsicht geboten! Für den Fall, dass Sie Ihr Unternehmen gleichzeitig an mehrere Personen übergeben möchten, müssen Sie unbedingt die Rechte und Pflichten eines jeden einzelnen Miterben in Ihr Testament mit aufnehmen. Andernfalls sind Streitigkeiten zwischen den Miterben quasi vorprogrammiert und damit kann der Bestand des Unternehmens ernsthaft in Gefahr geraten. Auch können sich Probleme mit der Erbschaftssteuer ergeben, wenn beispielsweise ein Erbe seinen Anteil an einen anderen Miterben verkauft. Die Liquidität des Unternehmens kann durch hohe Zahlungen von Erbschaftssteuer angegriffen werden. Daher sollten Sie sich möglichst bereits in Ihrem Testament Gedanken machen, aus welchen Mitteln die Erbschaftssteuer bestritten werden soll.

Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche

UnternehmertestamentBedenken Sie unbedingt, wer pflichtteilsberechtigt ist und ob Ihrem Ehepartner ein Zugewinnausgleich zusteht. Diese Zahlungen richten sich im Regelfall nach dem Verkehrswert des Unternehmens und sind daher nicht zu unterschätzen. Sowohl der Anspruch auf den Pflichtteil, als auch der auf Zugewinnausgleich, können Sie bereits zu Lebzeiten regeln. Das wäre anzuraten. Pflichtteilsberechtigte können durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages zur Unterzeichnung eines Pflichtteilsverzichts bewegt werden. Um den Zugewinnausgleich zu umgehen, wäre es ratsam den Güterstand in Form eines Ehevertrages anzupassen. Beides bedarf der notariellen Beurkundung. Lassen Sie sich daher von einem Notar beraten, welche Lösung für Ihren individuellen Fall die Beste ist.

Ziele des Unternehmertestaments

Ziel des Unternehmertestaments ist eine möglichst komplikationslose Unternehmensübergabe. Wichtig, um dieses Ziel zu erreichen ist es, sich zu Lebzeiten intensiv Gedanken um die Unternehmensführung und die private Versorgung der Familie nach dem Ableben zu machen. Dann steht einer reibungslosen Übergabe und einer erfolgreichen Weiterführung des Unternehmens nichts im Wege.

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Tags: Testament

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