Testament - Kurz & Knapp
Handschriftlich oder mit Notar
Beide Varianten sind möglich. Entscheiden Sie, was Ihnen lieber ist. Ein handschriftliches Testament muss wirklich von Hand geschrieben sein und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen werden.
Testierfähigkeit
unter 16 Jahren --> nicht testierfähig 16-18 Jahre --> beschränkt testierfähig, nur mit Notar ab 18 --> unbeschränkt testierfähig (Ausnahme: krankhafte Geistesstörung. Mehr zum Thema finden Sie hier).
Testament ändern / widerrufen
Bei handschriftlichen Testamenten können Sie Ergänzungen oder Streichungen vornehmen. Vergessen Sie nur nicht, die Änderung mit Ort, Datum und Unterschrift kenntlich zu machen. Ein notarielles Testament kann aus der Verwahrung genommen werden. Ohne Testament tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein.
Ehegattentestament
Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Testament, das Regelungen für den überlebenden Ehegatten und die (falls vorhandenen) Kinder trifft. Widerrufen werden kann dieses Testament nur bei Kenntnis des Anderen. Genaueres zum Thema finden Sie hier.
Testament zwischen Lebensgefährten
Unter Lebensgefährten ist kein gemeinschaftliches Testament möglich. Um die gegenseitige Bindung zu erlangen, kann ein Erbvertrag abgeschlossen werden.
Scheidung
Ab der Scheidung erlischt automatisch das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht. Testamente erlöschen nicht automatisch und sollten geändert werden, wenn Sie Ihren Ex-Partner nicht zum Erben machen wollen. Vorsicht: Bei gemeinsamen Kindern sollten Sie bedenken, dass Ihr Ex-Partner für Minderjährige die Verwaltung des Nachlasses übernehmen wird, soweit sie nichts anderes geregelt haben.
Vererben an Kinder
Vererben an Minderjährige --> es ist möglich an Minderjährige zu vererben, das ererbte Vermögen wird dann aber durch einen Vormund (Eltern/Testamentvollstrecker) verwaltet
Vererben an Volljährige --> wird unter Berücksichtigung des Ehepartners stattfinden, die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist möglich
Vererben an pflegebedürftige/behinderte Kinder --> die Anordnung eines Behindertentestaments ist sinnvoll
Auflage / Bedingung
Durch Auflagen können Sie Ihre Erben zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten. Sie können die Erbschaft aber auch von einer Bedingung abhängig machen. Beides kann durch einen Testamentsvollstrecker überwacht werden.
Vermächtnis
Derjenige, der ein Vermächtnis erhält wird kein Erbe. Er erhält nur eine bestimmte Geldsumme oder einen einzelnen Gegenstand, den er dann von den Erben herausverlangen muss.
Enterbung
Eine Enterbung bedeutet den Ausschluss von der Erbfolge. Achtung: Bei gesetzlichen Erben kann dennoch ein Pflichtteil anfallen.