Testamentsgestaltung als Single ohne Kinder
Sie sind nicht verheiratet und haben keine Kinder? Dann sollten Sie in einem Testament unbedingt festlegen, was nach Ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll.
Gesetzliche Erbfolge
Wenn Sie keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) errichten, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall würden Ihre Eltern erben. Leben bei Ihrem Tod noch beide Elternteile, so erben sie zu gleichen Teilen. Lebt ein Elternteil nicht mehr, so treten an seine Stelle dessen Abkömmlinge (Ihre Geschwister, Nichten, Neffen). Haben Sie keine Geschwister, so erbt der überlebende Elternteil allein.
Verfügung von Todes wegen
Wenn Sie von dieser Erbfolge abweichen wollen, müssen Sie eine Verfügung von Todes wegen errichten.
Beispiele:
Lebt nur noch ein Elternteil und wollen Sie, dass dieser Alleinerbe wird und Ihre Geschwister nicht erben, müssen Sie ein Testament errichten. Entsprechendes gilt, wenn Sie nicht Ihre Geschwister, wohl aber Ihre Neffen und Nichten oder eine sonstige Person als Erben einsetzen wollen. Eines Testaments bedarf es auch, wenn zwar Ihre Eltern Erbe sein sollen, Sie aber Ihren Geschwistern Vermächtnisse zuwenden wollen.
Tipp!
Sinnvoll ist es, dass Sie ein Testament in amtliche Verwahrung geben. Sie können es aber natürlich auch Ihren Eltern oder Geschwistern oder einer anderen vertrauenswürdigen Person zur Aufbewahrung anvertrauen.
Bei der Verteilung Ihres Nachlasses unterliegen Sie keinen Bindungen. Bei einem größeren Vermögen sollten Sie unter Umständen erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte beachten und den Nachlass auf mehrere Personen verteilen, um Erbschaftssteuer zu sparen.
Tipp!
Wenn Streitigkeiten unter den Erben zu befürchten sind, kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Den Testamentsvollstrecker sollten Sie dann bevollmächtigen, die unmittelbar nach Ihrem Tod anstehenden Aufgaben wahrzunehmen.