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Alleinstehende Testament

Testament für Alleinstehende

2.07.2019

Testamentsgestaltung als Single ohne Kinder

Sie sind nicht verheiratet und haben keine Kinder? Dann sollten Sie in einem Testament unbedingt festlegen, was nach Ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) errichten, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall würden Ihre Eltern erben. Le­ben bei Ihrem Tod noch beide Elternteile, so erben sie zu gleichen Teilen. Lebt ein Elternteil nicht mehr, so treten an seine Stelle dessen Abkömmlinge (Ihre Geschwis­ter, Nichten, Neffen). Haben Sie keine Geschwister, so erbt der überlebende Elternteil al­lein.

Verfügung von Todes wegen

Wenn Sie von dieser Erbfolge abweichen wollen, müssen Sie eine Verfügung von To­des wegen errichten.

Beispiele:

Lebt nur noch ein Elternteil und wollen Sie, dass dieser Alleinerbe wird und Ihre Ge­schwister nicht erben, müssen Sie ein Testament errichten. Entsprechendes gilt, wenn Sie nicht Ihre Geschwister, wohl aber Ihre Neffen und Nichten oder eine sonstige Person als Erben einsetzen wol­len. Eines Testaments bedarf es auch, wenn zwar Ihre Eltern Erbe sein sollen, Sie aber Ihren Geschwistern Vermächtnisse zuwenden wollen.

Tipp!

Sinnvoll ist es, dass Sie ein Testament in amtliche Verwahrung geben. Sie können es aber natürlich auch Ihren Eltern oder Geschwis­tern oder einer anderen vertrauenswürdigen Person zur Aufbewahrung anvertrauen.

Bei der Verteilung Ihres Nachlasses unterliegen Sie keinen Bindungen. Bei einem grö­ße­ren Vermögen sollten Sie unter Umständen erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte be­achten und den Nachlass auf mehrere Personen verteilen, um Erbschaftssteuer zu spa­ren.

Tipp!

Wenn Streitigkeiten unter den Erben zu befürchten sind, kann die Anordnung einer Tes­ta­­mentsvollstreckung sinnvoll sein. Den Testamentsvollstrecker sollten Sie dann bevollmächtigen, die unmit­telbar nach Ihrem Tod anstehenden Aufgaben wahrzunehmen.

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Tags: Testament

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