Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Pflichtteil".
Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Ein vom Gesetzgeber erdachter Weg, um zu verhindern, dass der Erblasser vor seinem Ableben seinen Besitz verschenkt und seine nächsten Angehörigen völlig leer ausgehen. In einem solchen Fall können Sie als Pflichtteilsberechtigter zusätzlich zu Ihrem (geringen oder nicht vorhandenen) Pflichtteil den Betrag verlangen, um den der Pflichtteil sich erhöhen würde, wenn man dem Nachlass die verschenkten Werte wieder hinzuaddiert. Falls der Erblasser besonders schlau sein wollte und sein Grundstück für einen Euro verkauft oder gegen Aufrechnung mit nicht beweisbaren Schulden an jemand anderen abgegeben hat, haben Sie vor Gericht gute Chancen.
Kann der Erblasser auch dafür sorgen, dass ein Pflichtteilsberechtigter keinen Pflichtteil bekommt?
Ja, durch Pflichtteilsentziehung. Diese kann der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung niederlegen, wenn der Pflichtteilsberechtigte ihm, seinem Ehegatten, einem seiner Abkömmlinge oder einer anderen ähnlich nahe stehenden Person z.B. nach dem Leben trachtet, Verbrechen gegen ihn oder diese Personen begangen hat oder wenn er Unterhaltspflichten gegenüber dem Erblasser verletzt.