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Erbe Eltern

Gesetzliches Erbrecht der Eltern und Geschwister

2.07.2019

Wer erbt, wenn der Erblasser kinderlos ist?

Haben Sie weder Kinder (ehelich, unehelich oder adoptiert) noch Enkel oder diese wollen nicht erben, dann fällt die Erbschaft an Ihre Eltern und deren weitere Nachkommen (also Ihre Geschwister, Nichten und Neffen). Sind Sie verheiratet, müssen Sie jedoch den Erbteil des Ehegatten herausrechnen. Was dann noch für Ihre Eltern, Großeltern, Geschwister und Nichten und Neffen verbleibt, erfahren Sie unter Ehegattenerbrecht.

Eltern

Ihre Eltern erben, wenn Sie keine leiblichen Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, Ur-Ur-Enkel) haben. Nur wenn Ihre Eltern nicht mehr leben, werden Sie von Ihren Geschwistern beerbt. Lebt nur ein Elternteil nicht mehr, fällt dessen Erbteil ebenfalls an die Geschwister bzw. anschließend an Neffen und Nichten.

Senior mit RollstuhlBeide Elternteile leben

Leben noch beide Eltern, bekommen diese die Erbschaft zu gleichen Teilen. Sie schließen nach dem Prinzip der Rangfolge Ihre Geschwister, Nichte und Neffen sowie deren Abkömmlinge von der Erbfolge aus.

Beispiel: Als Witwe hinterlassen Sie Ihre Mutter und Ihren Vater sowie zwei Schwestern. Jedes Elternteil erbt die Hälfte Ihres Vermögens. Ihre beiden Schwestern erben nichts.

Alte Dame Ein Elternteil lebt

Wenn nur noch ein Elternteil lebt, kommt es für die gesetzliche Erbfolge darauf an, ob der schon verstorbene Elternteil Abkömmlinge hatte oder nicht. Sind solche vorhanden, so treten diese Kinder bzw. Kindeskinder in dessen Recht ein und der Anteil wird unter ihnen geteilt. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erbt der überlebende Elternteil allein.

1. Beispiel: Als Erblasser hinterlassen Sie Ihre Mutter und zwei Schwestern. Die Mutter erbt zur Hälfte und die Schwestern je zu einem Viertel. Die Schwestern treten nämlich erbrechtlich an die Stelle Ihres Vaters.

2. Beispiel: Als Witwe hinterlassen Sie Ihre Mutter und eine Tante. Eigene Kinder oder Geschwister haben Sie nicht. Ihr Vater ist bereits tot. Ihre Mutter erbt Ihr gesamtes Vermögen, Ihre Tante dagegen nichts.

gesetzliches ErbrechtStiefvater, Stiefmutter

Ihre Stiefmutter oder Ihr Stiefvater können Sie nicht gesetzlich beerben. Diese erben nur von ihren leiblichen Kindern.

Beispiel: Ihre Mutter, bei der Sie seit deren Ehescheidung von Ihrem Vater leben, hat erneut geheiratet. Sollten Sie ledig und kinderlos sterben, steht Ihren Eltern je zur Hälfte Ihr Hab und Gut zu. Ihr Stiefvater geht leer aus und erbt nichts.

       

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Geschwister

Ihre Geschwister werden gesetzliche Erben, wenn Sie keine Kinder, Enkel oder Urenkel haben und wenn ein Elternteil oder beide Elternteile nicht mehr leben. Diese Grundsätze gelten auch für die Erbberechtigung von Nichten und Neffen.

Beispiel: Als Witwe hinterlassen Sie eine Schwester und Ihre Nichte, das Kind Ihres verstorbenen Bruders. Die Hälfte Ihres Vermögens erbt Ihre Schwester, die andere Hälfte Ihre Nichte.

Großeltern

Es ist nicht auszuschließen, dass Ihre Großeltern oder Onkel und Tante Sie gesetzlich beerben.

Allerdings kommt das lediglich in Betracht, wenn bevorrechtigte Erben wie

  • Kinder, Enkel, Urenkel und deren Abkömmlinge
  • Eltern, Geschwister und Nichten/Neffen und deren Kinder

nicht (mehr) leben.

Neben Ihrem Ehegatten können zumindest Ihre Großeltern dagegen noch gesetzliche Erben werden. Wie viel sie bekommen, erfahren Sie unter Ehegattenerbrecht.

Leben Ihre Großeltern noch, steht diesen vor den Geschwistern Ihrer Eltern (Onkel, Tante) Ihr Nachlass auf dem gesetzlichen Wege zu. Sollte ein Großelternteil verstorben sein, geht sein Erbteil zu gleichen Teilen auf dessen Kinder über. Sollten diese nicht mehr leben, erben deren Kinder, also Ihre Cousins und Cousinen.

Beispiel: Sie sind unverheiratet und Ihre einzigen Verwandten sind Ihr Onkel und eine Cousine, deren Mutter eine Schwester Ihres Vaters ist. Diese beiden einzigen Verwandten erben zu gleichen Teilen Ihren Nachlass.

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