Einvernehmliche Beseitigung
Ihr Vertragspartner muss geschützt werden. Vor einer willkürlichen Entscheidung Ihrerseits! Einer Aufhebung steht jedoch nichts entgegen, wenn Ihr Vertragserbe der Aufhebung zustimmt und damit auf die Bindungswirkung verzichtet.
Die Übereinkunft
Solange beide Vertragspartner leben, kann der Erbvertrag jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag oder durch ein gemeinschaftliches Testament aufgehoben oder abgeändert werden.
Aufhebungsvertrag
Sind Sie mit Ihrem Vertragspartner über die Ungültigkeit des gesamten Erbvertrages oder auch nur einzelner vertragsgemäßer Verfügungen einig, schließen Sie vor einem Notar einen Aufhebungsvertrag beziehungsweise einen neuen Erbvertrag ab.
Gemeinschaftliches Testament
Als Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind Sie berechtigt, einen Erbvertrag auch durch Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments aufzuheben. Dies dürfen Sie sogar, wenn sie bei Abschluss des Erbvertrags noch nicht verheiratet waren.