Bindende Vereinbarungen zu Lebzeiten
Eine Hand wäscht die andere. Versetzen Sie sich deshalb in die Lage eines Ihnen nahestehenden Menschen, der Sie unentgeltlich pflegt, Ihnen jederzeit Gesellschaft leistet oder sonst irgendwie gefällig ist. Ihm wird Ihr Versprechen, im Testament bedacht zu werden, nicht ausreichen, denn Sie können es jederzeit ändern oder widerrufen. Schließen Sie mit ihm dagegen einen Erbvertrag mit bindenden Verfügungen, ist er besser abgesichert. Über das Für und Wider lesen Sie hier: