Aktuelle Urteile
Sturz vom Kamel - Kein Schmerzensgeld
12.07.2016
Wenn ein am Zügel geführtes Kamel mit einem Touristen auf dem Rücken plötzlich scheut und den Reiter abwirft, haftet der Reiseveranstalter nicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies entschied das Amtsgericht München. Hat das Tier gescheut, ohne dass der Kamelführer etwas dagegen hätte tun können, kann der Urlauber keine Forderungen stellen.
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