Aktuelle Urteile
Taxifahrer: Bauchschuss ist Arbeitsunfall
22.09.2015
Erleidet ein Taxifahrer eine Schussverletzung, weil er den Streit von zwei Fremden im Bereich des Taxistandes zu schlichten versucht, so gilt dies als Arbeitsunfall. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht. Das Gericht betonte, dass der Taxifahrer hier versucht habe, für einen störungsfreien Taxibetrieb zu sorgen.
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