Artikel zu Tag: Patientenverfügung
Patientenverfügung
Sie haben eine Patientenverfügung? Na wunderbar. Doch was ist, wenn Sie sich in einer akuten Notfallsituation befinden, in der es auf Sekunden ankommt? Muss dann der Rettungsarzt erst prüfen, wie Sie zu Wiederbelebungsmaßnahmen stehen?
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Ein Widerruf der Patientenverfügung: Kein Problem! Sollte sich etwas in Ihrem Leben ändern, können Sie jederzeit Ihre Verfügung anpassen. Erfahren Sie mehr.
Eine Patientenverfügung lässt sich jederzeit auch mit anderen Verfügungen kombinieren: z.B. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Das Betreuungsgericht bestellt die genauen Pflichten und Rechte Ihres Bevollmächtigten, denn dieser trifft die maßgeblichen Entscheidungen.