Artikel zu Tag: Kündigung des Mietvertrages
Verbraucherinfos
Wer eine neue Mietwohnung gefunden hat, muss oft ein oder zwei Monate doppelt Miete zahlen. Denn häufig steht die neue Bleibe früher zur Verfügung als die alte kündbar ist. Die Lösung, um Mehrkosten zu vermeiden: Ein Nachmieter muss her. Denn wer einen Nachmieter präsentiert, kommt früher aus dem Mietvertrag – oder? Wir klären Sie auf und geben Tipps.
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Mietminderung und Co
Manchmal kann ein Wohnungsmangel zur Kündigung führen.
Lesen Sie hier die Voraussetzungen.
Auszug Mietwohnung
Einen Nachmieter gefunden zu haben bedeutet nicht immer, dass Sie sofort ausziehen können. Informieren Sie sich genau über die Bedingungen.
Aktuelle Urteile
Üben Mieter ohne Erlaubnis ihres Vermieters in der Wohnung ein Gewerbe aus, kann das ein Kündigungsgrund sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch entsprechende Werbung mit hohem Kundenverkehr zu rechnen ist. Eine behördliche Gewerbeanmeldung ändert daran nichts. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Mietvertrag kündigen
Hier finden Sie das Wichtigste, das Sie bei einer Kündigung beachten müssen, als Mieter oder als Vermieter.
Die Kündigung des Mietvertrags verlangt eine gewisse Form. Wollen Sie kündigen, müssen Sie dies schriftlich erledigen, Fax oder E-Mail genügen nicht.
Der Vermieter braucht Ihre Wohnung für die Schwiegertochter seiner Patentante? Oder will er Sie nur loswerden? Lesen Sie hier, wann wirklich Eigenbedarf besteht.
Die Kündigungsfrist für den Mietvertrag muss eingehalten werden. Ab September 2001 beträgt diese 3 Monate für Mieter, nur ausnahmsweise dürfen Mieter fristlos kündigen.
Ärger, Wut und Frust bringen Sie nach einer Kündigung nicht weiter. Nehmen Sie Ihr Widerspruchsrecht wahr, wenn Sie die Kündigung für unzumutbar halten.
Den Kündigungsgrund muss der Mieter nicht unbedingt nennen. Der Vermieter dagegen muss einen Grund bei der Kündigung angeben.
Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur selten möglich, wenn Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen. Für Mieter besteht in solchen Fällen nicht immer Grund zur Panik.
Die Kündigung der Mietwohnung bei Vertragsverletzung steht dem Vermieter zu, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt hat.
Sie wollen sich von Ihrem Vermieter lieber im Guten trennen? Dann ist ein Mietaufhebungsvertrag für Sie genau das Richtige.
Stellt der Vermieter eine Räumungsklage brauchen Sie nicht in Panik zu verfallen. Sie können sich wehren. Wie Sie hier sehen.
Wenn Mieter oder Vermieter pleite sind, ist für beide Seiten einiges zu beachten.
Räumungsschutz kann vor Schluss der letzten Gerichtsverhandlung beantragt werden. Sie können etwa zwei bis drei Monate gewinnen, um auszuziehen.
Rechtsfrage des Tages
Ist der Mietvertrag erst unterschrieben, kommen Sie so schnell nicht wieder raus. In besonderen Fällen können Sie aber sogar einen Mietvertrag widerrufen. Hier erfahren Sie mehr.
Mietrecht kurios
Kann Ihr Vermieter Ihnen kündigen, um in Ruhe in Ihrer Wohnung zu schnarchen? Lesen Sie hier mehr dazu.
Die Kündigungsfristen für Gewerbeobjekte weichen fast immer von denen im Wohnraumietrecht ab. So kann sie mehrere Monate betragen oder die Kündigung ist für eine bestimmte Zeit ganz ausgeschlossen. Erfahren Sie hier mehr.
Möchte der Eigentümer einer Mietwohnung diese verkaufen, müssen Mieter eine Besichtigung mit Kaufinteressenten dulden. Sie können dafür keine Aufwandsentschädigung verlangen. Die Forderung einer solchen ist aber auch kein Grund für den Vermieter, den Mietern zu kündigen. Dies entschied das Amtsgericht Landsberg am Lech.
Sie haben vergessen Ihren Mietvertrag rechtzeitig zu Kündigungen? Beim Datum sollten Sie besser nicht mogeln. Warum Ihnen dies ohnehin höchstens Ärger einbringen kann, erfahren Sie hier.
Verbringt ein Mieter nur noch drei Monate im Jahr in seiner Wohnung und überlässt diese für den Rest der Zeit einer nahen Verwandten, so ist dies keine unbefugte Gebrauchsüberlassung. Der Vermieter kann deswegen nicht kündigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Mieter können eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen noch in letzter Minute ungeschehen machen, indem sie den ausstehenden Betrag komplett begleichen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Kommt ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand, darf der Vermieter ihm kündigen. Reagiert der Vermieter trotz des Rückstandes einige Monate lang nicht, behält er dennoch sein Kündigungsrecht. Auch sieben Monate später ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges noch möglich. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Ein Vermieter darf dem Mieter einer Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er selbst dort einziehen möchte, um seine im selben Haus wohnenden betagten Eltern zu pflegen. Er muss jedoch konkret darlegen können, warum dies gerade jetzt erforderlich ist und worin seine Betreuung der Eltern genau bestehen soll. Dies entschied das Amtsgericht Recklinghausen.
Will ein Vermieter einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen, muss er seine Gründe im Kündigungsschreiben genau darlegen. Der Bundesgerichtshof wies jetzt jedoch nach Angaben der D.A.S. Leistungs-GmbH darauf hin, dass an dieses Schreiben auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen. (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 317/10)