"Urlaubsandenken, wie Shampoo, Seife oder Bademantel, darf man aus dem Hotel mitnehmen!"
Ist das wirklich so?
Wer ohne die Einwilligung des Hoteleigentümers Gegenstände im Koffer verschwinden lässt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.
Bei der Mitnahme von teuren Überdecken, Wandgemälden oder sogar Fernsehern dürfte dies auf der Hand liegen. Der Grundsatz gilt aber auch bei Seifen, Duschhauben und Co. Denn diese Artikel werden nur für die Verwendung im Hotelzimmer bereitgestellt und nicht, um das heimische Badezimmern zu zieren.
In der Praxis ist es allerdings häufig so, dass die Mitnahme von Gebrauchsgegenständen von Hotelbesitzern eingeplant und akzeptiert ist. Dabei kommt es freilich meist auf Größe und Wert an. Während die Mitnahme der Shampoofläschchen öfters geduldet oder sogar gestattet ist, hört bei Handtüchern und Bademänteln der Spaß meist auf. Bei Gegenständen, die zum Hotelbetrieb gehören und nicht als Gebrauchsgegenstände einzustufen sind, kann eine Anzeige und ein Strafverfahren drohen.
Tipp
Haben Sie sich in den Hotelbademantel verliebt? Fragen Sie an der Rezeption nach, ob solch ein Bademantel käuflich zu erwerben ist.
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