"Während einer Krankheit darf mein Chef mir nicht kündigen!" Tatsache oder Rechtsirrtum?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es einen solchen Kündigungsschutz nicht. Ihrem Arbeitgeber bleibt es unbenommen, auch zu diesem Zeitpunkt eine Kündigung auszusprechen.
Dabei muss er nur die Kündigungsfristen und die Form der Kündigungserklärung beachten. Wäre der Fall anders, würden sicherlich einige Arbeitnehmer bei drohender Kündigung in die Arbeitsunfähigkeit flüchten.
Interessant zu wissen ...
Tatsächlich gab es in der ehemaligen DDR einen derartigen Kündigungsschutz.