Rechtsfrage des Tages:
Wir wollen am Wochenende eine Gartenparty feiern. Mit den Kindern wollen wir Stockbrot am Lagerfeuer machen. Dürfen wir eigentlich im Garten ein offenes Feuer anzünden?
Antwort:
Ein knisterndes Lagerfeuer kann einem lauen Sommerabend noch den letzten Schliff geben. Außerdem können gegrillte Marshmallows und Stockbrot das Partybuffet bereichern. Umgekehrt birgt ein offenes Feuer auch immer Gefahren. Und Städte und Gemeinden haben meist klare Regelungen zum Entfachen eines Feuers hinter dem eigenen Gartenzaun.
Daher sollten Sie sich dort zunächst genau erkundigen, was in Ihrem Wohnort vorgesehen ist. Nicht selten müssen Sie offene Feuer nämlich anmelden. Bei einigen Gemeinden können Sie eine Genehmigung sogar bereits im Internet beantragen. Fackeln Sie ohne gegebenenfalls notwendige Genehmigung Ihre Holzscheite ab, kann es mit einem Bußgeld teuer werden. Eine Alternative kann ein Feuerkorb oder eine Feuerschale sein. Diese können Sie häufig ohne Genehmigung nutzen. Haben Sie sich aber eine große Feuerschale angeschafft, sollten Sie sich lieber nach einer möglichen Genehmigungspflicht erkundigen.
Wichtig ist, dass Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und brennbaren Materialien halten. Bei großer Trockenheit sollten Sie besser ganz auf ein offenes Feuer verzichten. Durch den Funkenflug könnten Sie sonst schnell ein Übergreifen Ihres Feuers auf ein angrenzendes Feld oder den Garten des Nachbarn verursachen.
Denken Sie auch daran, Ihre Nachbarn so wenig wie möglich zu belästigen. Verbrennen Sie daher nur gut abgelagertes, trockenes Holz, um starke Rauchentwicklungen zu vermeiden. Achten Sie auf darauf, dass der Rauch beispielsweise nicht direkt ins Schlafzimmer oder auf die Terrasse der Nachbarn zieht. Fühlen Ihre Nachbarn sich durch das Feuer immer wieder erheblich belästigt, können Sie gegen Sie einen Unterlassungsanspruch haben.
Verwenden Sie nur unbehandeltes Holz. Lackierte Hölzer oder Spanplatten können beim Verbrennen giftige Gase abgeben. Auf keinen Fall sollten Sie Ihr Lagerfeuer oder die Feuerschale nutzen, um unliebsamen Müll oder Gartenabfälle zu entsorgen. Damit verstoßen Sie unter anderem gegen die geltenden Immissionsschutzgesetze. Werden Sie erwischt, müssen Sie meist tief ins Portemonnaie greifen.