Rechtsfrage des Tages:
Am Stammtisch haben wir gestern diskutiert. Es ging um Regeln auf der Autobahn. Besonders beim Tempo haben sich die Geister geschieden. Gilt auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit oder nicht?
Antwort:
Auf Autobahnen gelten tatsächlich einige Besonderheiten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Autofahrern Verhaltensweisen auf dem Standstreifen, an Auf- und Abfahrten und bei der Vorfahrt vor. Zu einem weit verbreiteten Irrtum gehört es aber, dass auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gelten soll.
Das Gesetz schreibt dies nicht vor, was im Übrigen auch unsinnig wäre. Oder können Sie bei Stop-and-Go im Stau mindestens 60 km/h fahren? Jeder Autofahrer im Stau würde ein Bußgeld riskieren. Tatsächlich schreibt die StVO vor, dass die Autobahn nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben. Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge haben auf der Autobahn also nichts zu suchen.
Sie sind also nicht gezwungen, auf der Autobahn immer mindestens 60 km/h zu fahren. Allerdings sollten Sie auch nicht zu langsam unterwegs sein. Wer ohne triftigen Grund so langsam fährt, dass der Verkehr behindert wird, riskiert ein Bußgeld. Darüber hinaus steigt das Unfallrisiko. Sie müssen sich also weitestgehend dem Verkehrsfluss auf der Autobahn anpassen.
Übrigens gilt auf der Autobahn auch kein generelles Tempolimit von 130 km/h. Davon dürfte aber auch kaum jemand ausgehen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Richtgeschwindigkeit. Nur wenn es zu einem Unfall kommt, können Sie unter Umständen wegen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit eine erhöhte Betriebsgefahr aufgebrummt bekommen.