Rechtsfrage des Tages:
Auch in diesem Sommer ist es aufgrund großer Hitze wieder zu sogenannten Blow Ups gekommen. Wer haftet, wenn aufgrund plötzlich aufplatzendem Straßenbelag ein Unfall geschieht?
Antwort:
Vom Phänomen des Blow ups sind vor allem Autobahnen betroffen. Bei lang andauernder starker Hitze kann es zu Aufplatzungen des Fahrbahnbelags kommen, die Löcher reißen und zu unfallträchtigen Fallen werden können. Zuständig für den Zustand der Autobahnen ist nach dem Bundesfernstraßengesetz der Bund. Dieser trägt die Straßenbaulast. Dazu gehört die Verkehrssicherungspflicht. Wird diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, haftet der Bund für daraus resultierende Schäden.
Zur Verkehrssicherungspflicht gehören Kontrollfahrten, Geschwindigkeitsbeschränkungen und besondere Warnhinweise. Schwierig ist, dass Blow ups meist plötzlich und unvorhergesehen auftreten. Da die Maßnahmen zur Verkehrssicherung auch immer zumutbar und angemessen sein müssen, wäre eine Sperrung der Autobahn bei großer Hitze außer Verhältnis.
Wollen Sie Schadensersatzansprüche beim Bund anmelden, müssen Sie einige Hürden überwinden. Sie müssen nämlich nachweisen, dass der Zustand der Straße nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Oder Sie müssen beweisen, dass der Straßenbaulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Dies wird im Einzelfall schwierig sein. Sie müssten nämlich darlegen, dass dieser trotz konkreter Hinweise und in Kenntnis von Beschädigungen gar nicht gehandelt hat. Ist dies wie in den meisten Fällen nicht möglich, müssen Sie sich bzgl. der Schäden am Fahrzeug an Ihre Vollkaskoversicherung wenden.