Rechtfrage des Tages:
Langsam werden die Tage wieder kürzer. Und schon bald werden sich viele Radler morgens und abends im Dunkeln auf ihren Drahtesel schwingen. Welche Beleuchtung muss ein Fahrrad aufweisen, um verkehrssicher zu sein?
Antwort:
Damit Ihr Fahrrad verkehrssicher und optimal beleuchtet ist, muss es über verschiedene Lampen und Reflektoren verfügen. Unter anderem muss das Fahrrad mit Reflektoren an den Pedalen, Reflexstreifen oder Reflektoren an den Speichen sowie einem weißen Rückstrahler vorne ausgestattet sein. Zudem braucht das Fahrrad einen weißen Scheinwerfer vorne und ein rotes Rücklicht hinten.
Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass früher nur Fahrradlampen mit Dynamo zugelassen waren. Das ist heute anders. Mittlerweile dürfen Sie am Fahrrad auch abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten benutzen. Auch die dazugehörige Energiequelle darf abnehmbar sein. Zulässig sind inzwischen auch rote Rücklichter mit Bremslichtfunktion sowie Tages- und Fernlichtbeleuchtung. Worauf Sie weiterhin verzichten müssen sind blinkende Rücklichter. Blinkende Leuchten dürfen Sie aber zusätzlich beispielsweise an Ihrem Rucksack befestigen.
Übrigens: Die vorgeschriebene Beleuchtung müssen Sie nur bei Dämmerlicht, Dunkelheit oder anderen schlechten Lichtverhältnissen am Fahrrad montiert haben und entsprechend einschalten. Wollen Sie nachmittags mal schnell zum Supermarkt radeln, müssen Sie Ihre Leuchten nicht extra ans Fahrrad klemmen. Aber Achtung! Auch an Ihrem Rennrad müssen Sie bei entsprechenden Sichtverhältnissen die Beleuchtung montiert haben.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel rund ums Radfahren, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.