Rechtsfrage des Tages:
Werden Ihre Mitarbeiter mit einem Ihrer Firmenfahrzeuge bei einem Verkehrsverstoß erwischt, ist zunächst Ihre Mithilfe gefragt. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie einen Zeugenfragebogen zu einer Ordnungswidrigkeit einer Ihrer Mitarbeiter erhalten?
Antwort:
Sind Ihre Mitarbeiter mit einem Firmenfahrzeug unterwegs, haben Sie sicherlich schon einmal einen Zeugenfragebogen erhalten. Gerade Vielfahrer beispielsweise im Außendienst sind vor Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlicht- oder Abstandsverstößen nicht gefeit. Da in Deutschland für solche Verkehrsverstöße nicht der Halter haftet, ist die Behörde auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Als Geschäftsleitung werden Sie einen Zeugenfragebogen erhalten, in dem Sie nach dem verantwortlichen Fahrer gefragt werden. Ignorieren Sie diesen Fragebogen, können Sie Ihrem Mitarbeiter unter Umständen ein Bußgeld ersparen. Ihre unterlassene Mithilfe bleibt aber meist nicht ohne Folgen. Kann der Fahrer nämlich dadurch binnen der Verjährungsfrist von drei Monaten nicht ermittelt werden, droht eine Fahrtenbuchauflage.
Als Halter sind Sie nämlich verpflichtet, an der Aufklärung der Ordnungswidrigkeit mitzuwirken. Zumindest, wenn Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht wegen verwandtschaftlicher Beziehungen zusteht. Die Fahrtenbuchauflage bezieht sich auf das jeweilige Fahrzeug. Konnte in Ihrer Firma schon mehrfach der Fahrer nicht ermittelt werden, kann die Auflage sogar für den gesamten Fuhrpark verhängt werden.