Rechtsfrage des Tages:
Für Büroarbeiter mag es verlockend klingen, bei schönstem Sommerwetter draußen im Freien zu arbeiten. Für Bauarbeiter sieht die Realität aber häufig ganz anders aus. Gibt es Hitzefrei auf der Baustelle?
Antwort:
Ebenso wie für die Arbeit im Büro, gibt es keine eindeutige Temperaturgrenze für ein mögliches Hitzefrei auf der Baustelle. Bauarbeiter sind aber in besonderem Maße der Witterung ausgesetzt. Und auch bei sommerlicher Hitze müssen sie Maschinen bedienen, schwere Lasten tragen oder in der prallen Sonne schaffen. Den Arbeitgeber trifft grundsätzlich eine Schutzpflicht.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber auch nach der Baustellenverordnung dafür sorgen, dass seine Angestellten durch die Arbeit keinen körperlichen Schaden nehmen. Beispielsweise bei hohen Ozon-Werten und extremer Hitze kann es im Einzelfall unumgänglich sein, die Baustelle kurzfristig stillzulegen. Allerdings können Sie als Arbeitgeber auch einiges tun, um diesen Extremfall zu verhindern.
So sollten Sie als Arbeitgeber bei heißen Temperaturen gegebenenfalls die Arbeitszeiten anpassen. Schwere Arbeiten sollten Sie in die frühen Morgenstunden oder den Abend verlegen. Ebenfalls können Sie die Pausenzeiten anpassen und Trinkwasser und Sonnenschutz zur Verfügung stellen. Verstoßen Sie gegen Arbeitsschutzbestimmungen, droht Ihnen ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.