Rechtsfrage des Tages:
Der Schock ist groß, entpuppt sich der nette Handwerker als Dieb. Zahlt die Hausratversicherung für gestohlenen Schmuck und Bargeld, wenn Sie Opfer eines Trickdiebstahls werden?
Antwort:
Gerade ältere Menschen werden immer wieder Opfer von Trickbetrügern. Getarnt als Polizisten, Handwerker oder Vertreter luchsen diese gutmütigen Menschen Ihre Wertsachen ab. Ist der Schmuck dann erst einmal weg, werden die Täter leider nicht immer gefasst. Der nächste Schreck lässt dann nicht lange auf sich warten. Denn für Trickdiebstähle ist meist in den Bedingungen der Hausratversicherungen keine Leistung vorgesehen.
Diese tritt nämlich in der Regel nur ein bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub. Da die Trickdiebe weder die Wohnung aufbrechen, noch ihre Opfer mit Gewalt um die Beute erleichtern, gehen Betroffene bei der Versicherung leer aus. Etwas anderes kann gelten, wenn der Diebstahl noch während der Tat entdeckt wird. Versucht der Bestohlene noch, seine Wertsachen festzuhalten und entreißt der Täter ihm diese, kann ein Raub vorliegen. Dieser wird wiederum von der Versicherung abgedeckt.
Seien Sie daher wachsam und skeptisch, wenn sich fremde Leute Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen wollen. Lassen Sie sich den Ausweis zeigen und fragen Sie bei der Firma oder Behörde nach. Wertvolle Tipps bekommen Sie auch bei der Polizei.