Rechtsfrage des Tages:
Auch wenn an einem Unfall mehrere Fahrzeuge beteiligt sind, müssen nicht zwangsläufig alle hinterher beschädigt sein. Wer haftet bei einem sogenannten berührungslosen Unfall?
Antwort:
Berührungslose Unfälle sind gar nicht so selten. Stellen Sie sich vor, Sie müssen einem anderen Fahrzeug ausweichen, das plötzlich aus einem Parkplatz fährt. Eine Kollision konnten Sie zwar mit Glück vermeiden, Ihre Felgen haben Sie aber an der hohen Bordsteinkante beschädigt. Verkehrsrechtlich muss derjenige, der aus einem Parkplatz in den fließenden Verkehr einfährt, diesen beachten. Das hat Ihr Unfallgegner sicherlich nicht getan. Haftet er aber, obwohl es gar keine Kollision gegeben hat?
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist es bei Unfällen ohne Berührung entscheidend, ob das Fahrverhalten des Fahrers das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat. Auf eine Kollision der Fahrzeuge kommt es dabei nicht an. Die bloße Anwesenheit eines in Betrieb befindlichen Fahrzeugs reicht dagegen aber auch nicht aus. Maßgeblich ist daher immer die konkrete Unfallsituation.
Hat der Unfallgegner durch sein Fahrverhalten den anderen zu einem bestimmten Fahrmanöver veranlasst und führte dieses unmittelbar zu einem Schaden, stehen die Chancen für eine Schadensersatzforderung nicht schlecht. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Geschädigte selbst verkehrsgerecht verhalten hat. Ansonsten steht zumindest eine Teilschuld im Raum.