Rechtsfrage des Tages:
Kündigen sich Handwerker in Ihrer Mietwohnung an, brauchen Sie meist Geduld. Nicht selten erhalten Sie als Termin eine Zeitspanne von mehreren Stunden. Kann Ihr Vermieter erwarten, dass Sie während der üblichen Arbeitszeit Handwerker in die Wohnung lassen?
Antwort:
Sind in Ihrer Mietwohnung Ausbesserungsarbeiten notwendig, haben Sie als Mieter einen großen Vorteil. In vielen Fällen ist es Sache des Vermieters, die Handwerker auf eigene Kosten zu beauftragen. Trotzdem müssen Sie Ihren Teil dazu beitragen. Sie haben nämliche eine passive Duldungspflicht und müssen die Handwerker letztlich in Ihre Wohnung lassen. Meist bekommen Sie dabei keinen genauen Termin, sondern eine gewisse Zeitspanne. Liegt diese in der üblichen Arbeitszeit, müssen Sie einen Tag Urlaub nehmen.
Und tatsächlich kann Ihr Vermieter dies von Ihnen nach Ansicht der Gerichte erwarten. Beispielsweise das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied, dass eine Ablehnung des Termins mit pauschalem Verweis auf eine berufliche Tätigkeit nicht ausreicht (Urteil vom 4. April 2014, Aktenzeichen 18 C 366/13). Natürlich muss Ihnen der Termin rechtzeitig angekündigt werden. Zudem muss Ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, einen Alternativtermin zu vereinbaren. In diesem Fall können Sie direkt mit den Handwerkern in Kontakt treten.
Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Installateur oder Maler erst nach Feierabend bei Ihnen erscheint. Dies ist nur in Ausnahmefällen denkbar. Beispielsweise wenn Sie aufgrund einer neuen Arbeitsstelle und der Probezeit keinen Urlaub nehmen können. Oder wenn Sie mitten in wichtigen Prüfungen stecken.