Rechtsfrage des Tages:
Mal ehrlich! Haben Sie sich nicht auch schon einmal krankschreiben lassen, weil Sie keine Lust hatten zu arbeiten? Das ist aber kein Kavaliersdelikt. Welche Konsequenzen drohen?
Antwort:
Wer lieber am Badesee liegt als im Büro zu sitzen, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Zumindest, wenn er statt eines Urlaubstags eine falsche Krankmeldung einreicht. Arbeitsrechtlich reichen die Folgen von einer Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung. Tatsächlich machen Sie sich aber auch noch strafbar. Täuschen Sie eine Krankheit vor und kassieren Ihre Lohnfortzahlung, ist der Tatbestand des Betrugs erfüllt. Dient die falsche Krankschreibung zusätzlich zur Vorlage bei einer Versicherung, greift der spezielle Straftatbestand der Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses (§ 279 Strafgesetzbuch).
Gleiches gilt, wenn Sie durch eine fingierte Krankheit mit gelben Schein ein paar Urlaubstage sparen wollen. Werden Sie im Urlaub tatsächlich krank, werden Ihnen diese Tage nicht von Ihrem Urlaubsanspruch abgezogen. Tummeln Sie sich aber trotz behaupteter Grippe an der Strandbar, gilt dies auch als eine Form des Lohnfortzahlungsbetrugs. Es drohen Geldstrafen, im Wiederholungsfall kann das Gericht sogar eine Freiheitsstrafe verhängen.