Rechtsfrage des Tages:
Viele Hunde genießen es, ohne Leine frei herumzustreunen. Aber nicht überall ist das erlaubt Mancherorts herrscht Leinenzwang. Was müssen Hundehalter beachten?
Antwort:
Auf langen Spaziergängen können unsere vierbeinigen Freunde sich so richtig austoben. Am besten geht das ohne Leine. Aber nicht überall darf Ihr Hund seine Freiheit genießen. Dabei gelten in den einzelnen Bundesländern teilweise recht verschiedene Regelungen. Und so manche Gemeinde hat zusätzliche Bestimmungen aufgestellt. Beispielsweise gilt in Baden-Württemberg eine Leinenpflicht nur auf Spielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen. In Stuttgart und Mannheim dürfen Sie Ihren Hund hingegen nur auf öffentlichen Straßen außerhalb der Innenstadt ohne Leine führen.
In Niedersachsen besteht der Leinenzwang vor allem während der Brut- und Setzzeit und gilt vom 01. April bis zum 15. Juli. Die Pflicht zum Anleinen kann in dieser Zeitspanne sogar auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen gelten. Besondere Vorsicht ist in manchen Bundesländern im Wald geboten. Besteht dort eine Leinenpflicht, droht bei Missachtung nicht nur ein Bußgeld. Teilweise dürfen Jäger sogar auf freilaufende Hunde schießen, wenn der Halter keine direkte Einwirkung auf das Tier hat.
Da manche Gesetze oder Verordnungen sogar die Art oder Länge der Leine vorschreiben, sollten Sie sich ausführlich erkundigen. So können Sie böse Überraschungen und teils deftige Bußgelder vermeiden. Auch wenn es zu einem Unfall kommt, kann unter Umständen ein Verstoß gegen die Leinenpflicht zu einer anderen Haftungsverteilung führen.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel auf Reisen, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.