Rechtsfrage des Tages:
Sie möchten in der Heilkunde tätig sein, sind aber weder Arzt noch Psychotherapeut? Dann werden Sie doch Heilpraktiker. Welches sind die Voraussetzungen für diesen Beruf?
Antwort:
Helfen Sie gern anderen Menschen im gesundheitlichen Bereich, müssen Sie nicht zwangsläufig Medizin studieren. Sie können sich auch als Heilpraktiker niederlassen. Allerdings dürfen Sie sich nicht einfach so nennen und ein Schild an die Tür hängen. Der Beruf des Heilpraktikers ist vielmehr ein staatlich anerkannter und geschützter Beruf in Deutschland. Bevor Sie Ihre Praxis eröffnen können, müssen Sie eine Prüfung absolvieren. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird vom Gesundheitsamt abgenommen.
Eine besonders geregelte Ausbildung brauchen Sie hingegen vorher nicht zu absolvieren. Sie müssen lediglich mindestens 25 Jahre alt sein, einen Hauptschulabschluss haben und geeignet und zuverlässig sein. Ihre Kenntnis werden im schriftlichen Prüfungsteil beispielsweise hinsichtlich Anatomie, Erstversorgung von Notfällen und Blutabnahme kontrolliert. Sie können vorher eine freiwillige Ausbildung an einer privaten Schule absolvieren, die aber nicht der staatlichen Aufsicht unterliegt.
Näheres zur Erteilung der Erlaubnis finden Sie im Heilpraktikergesetz. In Österreich gelten übrigens strengere Maßstäbe. Dort dürfen nur Ärzte und Psychotherapeuten auf dem Gebiet der Psychotherapie als Heilpraktiker tätig werden. Ohne entsprechendes Studium dürfen Sie in unserem Nachbarland nur im Wellnessbereich, genannt "Energetikgewerbe", tätig sein.