Rechtsfrage des Tages:
Der betrieblichen Karnevalsfeier fiebern viele Mitarbeiter ungeduldig entgegen. Aber was, wenn Sie sich während des närrischen Treibens verletzen?
Antwort:
Wenn die Feier vom Willen des Arbeitgebers getragen ist und alle Mitarbeiter teilnehmen dürfen, sind Sie währenddessen und auf dem Hin- und Heimweg durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.