Rechtsfrage des Tages:
Sie halten die Stellung in der Arbeit, während viele Kollegen frei haben und Karneval feiern? Dürfen Sie dann wenigstens am Arbeitsplatz Karnevalsmusik im Radio hören?
Antwort:
Ja, wenn dadurch die Arbeit nicht leidet. Aber Achtung: In Unternehmen ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts das Radiohören generell oder zu bestimmten Zeiten untersagen, wenn der Betriebssegen schief hängt oder die Arbeitsleistung nachlässt.