Rechtsfrage des Tages:
Kein Autofahrer lässt sich gerne beim Flitzen erwischen. Um vor überraschenden Blitzern geschützt zu sein, kann eine App oder Blitzerwarnung im Navigationsgerät doch ganz praktisch sein. Ist die Nutzung solcher Blitzerapps zulässig?
Antwort:
Natürlich sollten Sie Ihre Fahrweise den Tempolimits und der Verkehrssituation anpassen. Aber nicht jeder hält sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen, sei es aus Unachtsamkeit oder aus Trotz. Eine Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen ist da sicherlich willkommen. Tatsächlich ist die Nutzung solcher Warngeräte aber verboten. Das Verbot finden Sie in § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Nach dieser Vorschrift dürfen Sie kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das Verkehrsüberwachungsanlagen anzeigt oder stört. Dazu gehören spezielle Radarwarner, die nur zu diesem Zweck eingesetzt werden. Aber auch Apps und Zusatzfunktionen in Navigationsgeräten, die Ihnen Blitzer anzeigen, fallen nach Juristenmeinung unter diese Vorschrift. Auch die Nutzung eines bekannten kostenlosen Navigationsdienstes könnte damit künftig unzulässig werden, da dieser auch eine Blitzerwarnung als neue Funktion einführen will.
Werden Sie erwischt, belangt die Bußgeldstelle Sie mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg. Wenn Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren, sollten Sie sich über die Gepflogenheiten im Urlaubsland erkundigen. In manchen Ländern drohen deutlich schärfere Folgen. Diese reichen von saftigen Geldbußen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im Verkehrsbereich, also zum Beispiel beim Autokauf, der Geltendmachung von Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls oder einer Geschwindigkeitsübertretung mit anschließendem Bußgeldbescheid, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Autofahrer.