Rechtsfrage des Tages:
Hauseigentümer kennen sie, aber auch Mieter müssen sich an ihr beteiligen: die Grundsteuer. Das System zur Ermittlung der Grundsteuer ist so veraltet, dass sich jetzt das Bundesverfassungsgericht damit auseinandersetzen muss. Worum geht es?
Antwort:
Wer ein Grundstück besitzt muss Grundsteuer an die Gemeinde abführen. Diese ermittelt sich aus einem Einheitswert, einer Steuermesszahl und einem Hebesatz, der je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen kann. Aber nicht nur stolze Besitzer von Eigenheimen oder einer Eigentumswohnung haben mit der Grundsteuer zu tun. Auch Mieter zahlen sie im Rahmen der Nebenkosten für ihre Mietwohnung. Der Vermieter kann die Grundsteuer auf seine Mieter abwälzen. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Betriebskosten wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde.
Auch die konkrete Berechnung der Grundsteuer ist kompliziert. Das Finanzamt ermittelt zunächst den Einheitswert. Dieser wird mit der Steuermesszahl multipliziert, die in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich ermittelt wird. Letztlich wird das Ergebnis noch mit dem jeweiligen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. So kann es auch bei Nachbargemeinden zu erheblichen Unterschieden kommen.
Der für die Bemessung so wichtige Einheitswert ist stark veraltet. Der Wert wurde in Westdeutschland das letzte Mal im Jahre 1964 angepasst, in Ostdeutschland sogar zuletzt 1938. Auf diesen Missstand hat der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr aufmerksam gemacht und sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
Wie geht es nun weiter? Das Bundesverfassungsgericht wird sich nunmehr mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Änderung des bisherigen Grundsteuerrechts notwendig ist. Welche Maßgaben sie dann der Politik für eine Reform setzen, ist ungewiss. Das gesamte Verfahren wird sich jedoch hinziehen. Konkrete Folgen dürften Eigentümer und Mieter wohl erst in mehreren Jahren befürchten müssen.