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Patientenrecht

Von Arzt bis Krankenkasse

Eine Hand mit medizinischem Handschuh hält ein rotes Kunst-Herz.

Zwar werden Ärzte oft als Halbgötter in Weiß bezeichnet. Das heißt aber nicht, dass sie mit ihren Patienten schalten und walten können, wie es ihnen beliebt. Denn auch Ärzte haben Pflichten. Und Patienten haben Rechte.

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Wie frei Sie in der Wahl Ihres Arztes und Ihrer Krankenkasse sind, erfahren Sie hier.
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Arztpflichten

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Behandlungsvertrag

Wie ein Behandlungsvertrag geschlossen wird und wie er beendet werden kann, erfahren Sie hier.
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Arzthaftung

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Berufliche Eingliederung

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Schon gewusst?

Wussten Sie, dass

Sie seit der Einführung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr länger als 4 Wochen auf einen Termin bei einem Facharzt warten müssen?

Wussten Sie, dass

wenn ein Behandlungsvertrag besteht, Ihr Arzt die Verpflichtung übernommen hat, Ihnen die erforderliche medizinische Hilfe zu leisten? Das umfasst auch den Hausbesuch, wenn Sie nicht in die Praxis kommen können.

Wussten Sie, dass

ein Organspender innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Organspende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch seinen Arbeitgeber erhält?

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Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.