Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Während der Berufsausbildung muss mindestens eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt werden! Inhalt und Zeitraum der Zwischenprüfung sind in der Ausbildungsordnung festgelegt.
JA. Nur wenn du an der Zwischenprüfung teilgenommen hast, darfst du später an der Abschlussprüfung teilnehmen.
0800 3746-555 gebührenfrei