Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Wenn du unter 18 Jahre alt bist, musst du bei einer Beschäftigung von mehr als viereinhalb Stunden mindestens eine halbstündige Pause machen. Diese kannst du am Stück oder aufgeteilt nehmen. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden ist eine Stunde Pause nötig (§ 11 JArbSchG). Wenn du volljährig bist und mehr als sechs Stunden am Tag arbeitest, musst du eine Pause von 30 Minuten machen. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten nötig (§ 4 ArbZG).
Nein. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Du musst Pausen machen, damit du dich zwischendurch erholen und nach der Pause ausgeruht weiterarbeiten kannst.
0800 3746-555 gebührenfrei