Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
> Download im App Store > Download im Android Market
Ja. Die Teilnahme an der Berufsschule ist Pflicht, auch wenn man volljährig ist.
Für die Schule muss dich der Ausbilder freistellen. Die Zeit der Freistellung umfasst den Zeitraum für Unterricht, Pause und für die Wegstrecken zwischen Betrieb und Schule. Auch wenn schulische Veranstaltungen am Nachmittag stattfinden (z.B. Betriebsbesichtigungen), musst du freigestellt werden.
Wenn du noch minderjährig bist ... ... werden Berufstage mit mehr als fünf Stunden von je 45 Minuten mit acht Stunden angerechnet (wenn du als Minderjähriger mehr als 5 Schulstunden pro Tag hast, darfst du an diesem Tag auch nicht mehr in dem Betrieb beschäftigt werden). ... werden Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen mit 40 Stunden angerechnet. ... im Übrigen werden die Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen angerechnet. Wenn du schon volljährig bist ... ... werden die Unterrichtszeiten mit ihrer tatsächlichen Dauer angerechnet.
Es gibt 2 verschiedene Formen des Berufsschulunterrichts: Teilzeitform: Du gehst jede Woche an 1 oder 2 Tagen in die Berufsschule, die restlichen Tage der Woche bist du in deinem Betrieb. Der Berufsschulunterricht läuft also parallel zur Arbeit im Betrieb und erstreckt sich über die gesamte Ausbildung. Blockunterricht: Beim Blockunterricht findet die Schule mehrere Wochen lang jeden Tag statt. In der Zeit zwischen diesen Blöcken bist du ausschließlich im Betrieb.
0800 3746-555 gebührenfrei