Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Im Berichtsheft sollst du die von dir verrichteten Aufgaben und Arbeiten dokumentieren. Dies kann in zwei verschiedenen Varianten verlangt werden, zum einen tageweise oder wochenweise. Tageweise heißt, du notierst die Tätigkeiten, die du an einem Tag verrichtet hast. Wochenweise bedeutet, dass du die gesamten Arbeiten der Woche zusammenfasst und festhältst.
Wenn das Führen von Berichtsheften in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, musst du auf alle Fälle deine Berichtshefte ordnungsgemäß führen und regelmäßig bei deinem Ausbilder vorlegen. Der Ausbilder muss dir die Berichtshefte für deine Ausbildung kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Ausbilder muss dich immer wieder daran erinnern und die Berichte kontrollieren. Du darfst sie während deiner Arbeitszeit schreiben. Sie sind eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
0800 3746-555 gebührenfrei