Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Der Ausbilder darf nur mit der Berufsausbildung minderjähriger Auszubildender beginnen, wenn du innerhalb der letzten 14 Monate beim Arzt warst und dem Ausbilder vom Arzt eine Bescheinigung vorlegst. Ein Jahr nach Ausbildungsbeginn musst du dem Ausbilder erneut eine Bescheinigung vorlegen, um bestätigen zu können, dass du bei einer Untersuchung warst. Die Nachuntersuchung darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Dein Ausbilder soll dich neun Monate nach Beschäftigungsbeginn darauf hinweisen, dass du ihm in den nächsten drei Monaten eine Bescheinigung über die Nachuntersuchung vorlegen musst. Durch die Untersuchung wird dein Gesundheits- und Entwicklungsstand nachgeprüft, ganz wichtig aber, ob deine Gesundheit durch das Ausüben bestimmter Arbeit gefährdet werden könnte.
Legst du dem Ausbilder die Bescheinigung der Nachuntersuchung nicht vor, dann darfst du nach Ablauf von 14 Monaten nicht weiterbeschäftigt werden!
0800 3746-555 gebührenfrei