Nicht alles was in Deinem Ausbildungsvertrag steht ist, gehört dort hinein oder darf dort stehen. Es gibt Vereinbarungen und Klauseln, die unwirksam sind.
Beispiele
Weiterbeschäftigung
Eine Bleibeverpflichtung im Ausbildungsvertrag ist nichtig. Du kannst nach Abschluss deiner Berufsausbildung frei wählen, welche berufliche Tätigkeit du aufnimmst und bei wem du arbeiten möchtest.
(Ausnahme: Verpflichtest Du dich innerhalb der letzten sechs Monate der Ausbildung, nach der Abschlussprüfung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit einzugehen, so ist die Vereinbarung wirksam).
Ausbildungsvergütung
Hast Du mit deinem Ausbildungsbetrieb vereinbart, eine Entschädigung für deine Ausbildung zu zahlen, kannst du nicht gezwungen werden, diese Vereinbarung einzuhalten. Absprachen über ein Lehrgeld, welches Du deinem Lehrherrn zahlst, sind nichtig.
Geld- oder Sachleistungen
Vereinbarungen, mit denen der Abschluss des Ausbildungsvertrages an eine Geld- oder Sachleistung gebunden ist, sind ebenfalls nichtig.
Beschränkung der Berufsausübung
Ebenso ist eine Abmachung nichtig, die dir verbietet, deinen Beruf nach der Ausbildung am Ausbildungsort auszuüben.
Zweite Ausbildung
Es kann vorkommen, dass Du dich als Lehrstellenbewerber verpflichten musst, nach deiner Ausbildung im selben Betrieb nochmals eine Ausbildung zu machen. Auch wenn Du das unterschrieben hast, kannst Du davon zurücktreten.
Vergünstigungen für gewünschtes Verhalten
Verträge, nach denen einem Azubi für ein bestimmtes Verhalten Vergünstigungen versprochen werden, sind ebenfalls nichtig.
Beispiel:
Du sollst als Klempnerlehrling im dritten Ausbildungsjahr selbstständig Baustellen aufsuchen und zwar mit einem Auto der Firma. Der Ausbilder will Dir den Führerschein zahlen unter der Bedingung, dass Du im Anschluss an deine Abschlussprüfung noch mindestens zwei Jahre im Betrieb weiterarbeitest. Wenn Du im Anschluss an deine Abschlussprüfung den Betrieb verlässt, bist Du nicht verpflichtet, die Aufwendungen für deinen Führerschein zu erstatten, da diese Klausel im Ausbildungsvertrag nichtig ist.
Vertragsstrafen
Vertragsstrafen, die bei Nichterfüllung deiner Leistungen fällig werden, sind nicht zulässig.
Ausschlüsse und Beschränkungen von Schadensersatzansprüchen
Diese sind nicht rechtens und damit nichtig.
Pauschalen für Schadensersatzansprüche
Solltest Du einen Anspruch auf Schadensersatz haben, steht er dir auch ohne Weiteres zu. Eine Festsetzung der Höchstgrenze eines Schadensersatzanspruches oder die Vereinbarung von Pauschalbeträgen sind ebenfalls nichtig.